Das Internetrecht
Um im Internet auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es ein paar Regeln zu beachten. Unberührt von Sinn oder Unsinn mancher Regeln sollten sie die grundlegenden Sachen wie Anbieterkennzeichnung (Impressum) beachten, um der Abmahnfalle vorzubeugen. In den folgenden Artikeln lernen sie, weshalb man ein Impressum, Disclaimer und Nutzungsbedingungen benötigt. Alle Angeben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit. Im Zweifelsfalle fragen sie einen Anwalt, der sich mit dem Thema Internetrecht auskennt.
Impressum - Internetrecht
Was ist ein Impressum?
Das Impressum beherbergt unteranderem die Anschrift eines Webmasters / Dienstanbieters oder Shopbetreibers. Im Impressum finden sie unter andern auch Daten wie Telefonnummern, E-Mails und / oder Datenschutzerklärungen. Durch das Impressum soll gewährleistet werden, sie als Websitebetreiber schnell und einfach zu Kontaktieren.
Disclaimer - Internetrecht
Der sogenannte Disclaimer (z.Dt. Abstreiten) oder auch Haftungsausschluss soll die Distanzierung von der Haftung regeln. Über Sinn und Unsinn des Disclaimers streitet die Rechtswelt heute noch. Es gibt viele Diskussionen und Recherchen im Internet hierzu, allerdings konnte ich keine einzeige Seite hierzu finden die nun sagt Blödsinn oder auch nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wer muss die sogenannten AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) ausweisen? Jeder der ein Produkt oder eine spezielle Dienstleistung gegen ein Entgelt veräußert. Dies dient zur Sicherheit des Verbrauchers und des Verkäufers. Ich empfehle auf vorlagen aus dem Internet zu verzichten und vor allem keine AGB´s zu kopieren. Es ist unabdingbar, hierzu den Rechtsanwalt um Rat zu fragen.
